Sitzung des Gemeinderats vom 18.04.2024

Informationen zu behandelten Tagespunkten und gefassten Beschlüssen

Pflegeheim Bad Saulgau
Die Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) ist eine Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs. Im Jahr 2019 trat die neue Landesheimbauverordnung in Kraft, die zur Folge gehabt hätte, dass die bestehenden Plätze im Pflegeheim deutlich reduziert werden müssten, was einen wirtschaftlichen Betrieb für die Zukunft fraglich machte. Gemeinsam mit der Heimaufsicht konnte dann zunächst eine Übergangsfrist mit einer vorläufigen Betriebserlaubnis bis zum Jahr 2030 für das Pflegeheim St. Antonius ohne bauliche Veränderungen ausgehandelt werden.

Zwischenzeitlich gab es Zugeständnisse seitens der Landesregierung und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Betreibers Vinzenz von Paul und dem Landratsamt Sigmaringen konnte nun mit der Heimaufsicht eine Einigung erzielt werden, dass mit vertretbaren Aufwendungen durch Umbau von Teileinrichtungen im Bestand eine Fortführung des Betriebs von St. Antonius über das Jahr 2030 hinaus mit insgesamt 75 Pflegeplätzen möglich ist.

Mit weiteren 15 Plätzen bei St. Paul´s und zu erwartenden zusätzlichen dezentralen Plätzen im Rahmen des Projekts „Quartier 2030“ im Ortsteil Bolstern kann der aktuelle Bedarf gedeckt werden. Aufgrund des steigenden Bedarfs werden jedoch weiterhin Planungen zur Schaffung von Pflegeplätzen stattfinden. Inwieweit diese dann aufgrund des massiven Personalmangels im Pflegesektor umgesetzt werden können ist noch fraglich.

Alexander Lange, Leiter des Immobilien- und Gebäudemanagements bei Vinzenz von Paul, mit jahrelanger Erfahrung auf dem Gebiet, erläutert in der Gemeinderatssitzung die geplanten Umbauarbeiten. Der Umbau den Pflegeheims St. Antonius wird hauptsächlich daraus bestehen, nicht in Zimmerstruktur einzugreifen, sondern die jetzigen großen Wohngruppen in zwei separate Wohngruppen pro Stockwerk zu unterteilen, die dann jeweils über einen eigenen Speise- und Küchenbereich verfügen. Die aktuell angesetzten Kosten für den Umbau liegen bei 800.000 Euro brutto. Die Bauarbeiten sollen Schritt für Schritt umgesetzt werden. Schwerwiegende Eingriffe in die Gebäudesubstanz sind zum Glück nicht zu erwarten. Dies gestaltet den Umbau für die Bewohner in einem zumutbaren Rahmen und kann im laufenden Betrieb ohne große Einschränkungen vorgenommen werden.

Von der Heimaufsicht kam bereits das Signal, dass der Betreiber Vinzenz von Paul nach den geplanten Umbauarbeiten eine weitergehende Betriebserlaubnis erhalten wird. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Weiterführung des Heimbetriebs im Pflegeheim St. Antonius über das Jahr 2030 hinaus zeitnah sicherzustellen und hierfür in Abstimmung mit der Heimaufsicht des Landratsamtes für einen Baubeschluss notwendige Planungen und Kostenberechnungen vorzulegen. Parallel werden Vertragsverhandlungen von der Verwaltung mit dem bisherigen Betreiber, der Vinzenz von Paul gGmbH für einen langfristigen Weiterbetrieb über das Jahr 2030 hinaus aufgenommen und dem Gemeinderat zum Umbaubeschluss mit vorgelegt.

Krankenhausareal: Stadt verzichtet auf erneute Ausschreibung
Die Stadt Bad Saulgau wird bis auf weiteres Eigentümerin des Krankenhausareals bleiben. Unter anderem hängt das damit zusammen, dass es bereits jetzt mehrere Mietverträge mit Ärzten und Gesundheitsdienstleistern gibt.
Den Erwerb des Areals hatte der Gemeinderat bekanntlich vergangenes Jahr beschlossen. Zielsetzung war es, nach dem Auszug des SRH-Krankenhauses sicherstellen zu können, dass eine Nachnutzung erfolgt, die für Bad Saulgau einen Nutzen bringt. Angestrebt war dabei ein Medizin- und Gesundheitscampus. In den vergangenen Monaten hat die Stadt hierfür die Suche nach einem Investor begonnen, der das Areal erwirbt. Eine Jury hat hierfür gemeinsam mit externen Beratungsunternehmen einen Kriterienkatalog entwickelt, den potentielle Käufer einhalten müssen. Dafür wurde bewusst ein relativ strenger Bewertungsmaßstab gewählt. Denn klar war immer, dass das Areal nicht "verramscht" werden soll.

Unter anderem wegen dieser hohen Anforderungen konnte bislang kein Investor gefunden werden. Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Immobilienwirtschaft sich im Augenblick in einer extrem schwierigen Situation befindet. Die Stadt Bad Saulgau hat für ihre Suche einen sehr ungünstigen Zeitpunkt erwischt.

Im Raum stand deshalb im Gemeinderat die Frage, ob das Areal nun erneut zum, Verkauf ausgeschrieben werden und hierfür die Anforderungen für Investoren (etwas) reduziert werden sollten. Davon hat der Gemeinderat allerdings Abstand genommen, auch weil sich zwei Sachverhalte ergeben haben, die bei erster Ausschreibung noch nicht bekannt waren.
Zum einen zeichnet sich für das Pflegeheim St. Antonius eine Lösung für den Weiterbetrieb ab (siehe dazu ebenfalls die Berichterstattung aus dem Gemeinderat). Ob deshalb weiterhin Bedarf an Pflegeplätzen im Krankenhausgebäude besteht, ist fraglich.

Zum anderen besteht ein langfristiger Mietvertrag für das Medizinische Versorgungszentrum, das die SRH weiterhin in Teilen des Gebäudes betreibt. Dieses könnte für potentielle Interessenten ein Hemmnis darstellen.

Dass bereits Mietverhältnisse bestehen, sehen Gemeinderat und Verwaltung aber gleichzeitig als große Chance. Denn für den Altbau konnten bereits Ärzte und Gesundheitsdienstleister als Mieter gefunden werden, unter anderem ein Schlaflabor. Die Stadt, so Bürgermeister Osmakowski-Miller, könne aus der Immobilie selbst etwas Tolles entwickeln.
Zusammen mit den beteiligten Beratungsunternehmen soll, so der Beschluss des Gemeinderats, auf der Grundlage der neuen Rahmenbedingungen das weitere Vorgehen neu konzipiert und dem Gremium zeitnahe vorgelegt werden.

In Kürze:
- Die Verwaltung wurde beauftragt, nachstehende Beschlüsse welche am 24.11.2022 im Gemeinderat beschlossen wurden zu modifizieren, um die Neustrukturierung des Walter-Knoll-Schulverbunds und den Schulbetrieb mit einer separaten Schulleitung ab dem Schuljahr 2025/26 (01.08.2025) umsetzen zu können:
A) Die Aufhebung des Schulverbundes an der Walter-Knoll-Schule mit den Schularten Grund-, Real- und Werkrealschule, sowie
B) die Einrichtung eines Schulverbundes an der Walter-Knoll-Schule mit den Schularten Real- und Werkrealschule und
C) die Weiterführung der aus dem Schulverbund an der Walter-Knoll-Schule herausgelösten Grundschule als eigenständige Schule mit Wirkung vom 01.08.2025 wurde vom Gemeinderat beschlossen.
- Frau Susanne Hinzen wurde als Vertretung der beiden Gesellschaften Sonnenhof-Therme und Tbg von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, sodass sie die Gesellschaften bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten kann.
- Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung der Änderung zum vorgesehenen Mietkonzept im Altbau des Areals „Altes Krankenhaus“ zu und bevollmächtigte die Verwaltung, auf Grundlage der aktuellen Nutzungskonzeption zukünftig Mietverträge zwischen Vermieterin (SRH) bzw. Stadt und Mietern abzuschließen. Die Verwaltung wird mindestens vierteljährlich über erfolgte Vertragsabschlüsse informieren.
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander sind die im Zuge der regulären Beteiligung eingegangenen Anregungen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans (Freiflächenphotovoltaikanlage Brandäcker Bierstetten) berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen worden. Der Gemeinderat empfahl dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft die Abwägung wie in beiliegender Auflistung zu beschließen. Der Gemeinderat empfahl dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen die 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 12.06.2023 zu beschließen.
- Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung zu, die Erschließungsstraße im Gewerbegebiet „An der Hochberger Straße 5“ den Straßennamen „Luizstraße“ zu geben.

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